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Software Pflegevertrag

Quality First Software GmbH

Version 1.3 vom 1.Januar 2012

1. Vertragliche Grundlagen

1.1 Präambel

Die Quality First Software GmbH (QFS) ist ein Unternehmen, welches Software entwickelt und vertreibt, die ihrerseits dabei hilft, die Qualität von Software zu überprüfen und dadurch zu erhöhen.

Der vorliegende Vertrag regelt den Support und die Pflege hinsichtlich der vom Kunden lizensierten Produkte. Gegenbestätigungen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder Angebotsannahme von Vertragspartnern unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.

1.2 Übertragung von Rechten und Pflichten

QFS kann alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit auf Dritte übertragen sowie Subunternehmer mit der Leistungserbringung beauftragen.

2. Inhalt der Leistungen

2.1 Support- und Pflegeleistungen

QFS erbringt für die vom Kunden lizensierten Produkte die folgenden Support- und Pflegeleistungen:

  • Bereitstellung von bekannten Fehlerkorrekturen durch Überlassung von verfügbaren Patches auf elektronischem Wege und zum Download über Internet (www.qfs.de).
  • Bereitstellung von verfügbaren minor Updates (Bündelung von mehreren Fehlerkorrekturen in einer Version) zum Download über Internet (www.qfs.de).
  • Bereitstellung von verfügbaren medium Upgrades (Version mit zusätzlichen / erweiterten Funktionen) zum Download über Internet (www.qfs.de).
  • Bereitstellung von verfügbaren major Upgrades (Version mit stark erweitertem Funktionsumfang).
  • Benachrichtigung bei Verfügbarkeit neuer minor/medium/major Updates/Upgrades auf elektronischem Wege (E-Mail).

Die in Ziff. 2.1 dargestellten Pflegeleistungen umfassen nur die vom Kunden lizensierten Produkte, nicht jedoch eventuelle neue Produkte aus der selben Produktfamilie.

Die Einräumung von Nutzungsrechten und Lieferung der entsprechenden Lizenzdateien für alle minor/medium/major Updates/Upgrades ist auf die Anzahl und Art der Produkte sowie die diesen zu Grunde liegenden Nutzungsbedingungen beschränkt, für die dieser Vertrag abgeschlossen wurde.

2.2 Telefonischer Support

QFS stellt während der Laufzeit dieses Vertrages telefonischen Support in folgender Form zur Verfügung: Anfragen zu einzelnen technischen Problemen und Störungen sind jederzeit möglich. Hierzu wird vom Kunden in der Regel eine telefonische Benachrichtigung bei QFS hinterlassen, welche eine exakte Problembeschreibung und eine Kategorisierung in die folgenden Prioritäts- und Fehlerstufen enthält:

  • Stufe A: System nicht lauffähig.
  • Stufe B: System eingeschränkt lauffähig.
  • Stufe C: System im Wesentlichen lauffähig. Lediglich Fehler/Probleme bei Einzelfunktionalitäten.

QFS bemüht sich um eine qualifizierte Reaktion (telefonisch oder per E-Mail) innerhalb folgender Zeitspannen:

  • Stufe A: Reaktion innerhalb des nächsten Werktages (Montag - Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr Ortszeit).
  • Stufe B: Reaktion innerhalb des nächsten Werktages (Montag - Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr Ortszeit).
  • Stufe C: Reaktion innerhalb des übernächsten Werktages (Montag - Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr Ortszeit).

Maßgeblich ist die Ortszeit am Sitz von QFS. Maßgeblich für Feiertage sind die gesetzlichen Feiertagsregelungen am Sitz von QFS.

2.3 E-Mail Support

QFS leistet während der Laufzeit dieses Vertrages Support per E-Mail. Es gelten die in Ziff. 2.2 dargestellten Fehler- und Prioritätsstufen, bzw. die dort angegeben Reaktionszeiten.

2.4 Gegenstand der Supportleistungen

Gegenstand der Supportleistungen in Ziff. 2.2 und Ziff. 2.3 ist die Hilfe bei Installations- oder Bedienungsproblemen und mutmaßlichen Programmfehlern. Installationsleistungen oder sonstige Supportleistungen beim Kunden vor Ort sind nicht Gegenstand dieses Supportvertrages.

2.5 Dienstvertrag

Aufgrund der Komplexität von Hard- und Softwareanwendungen, Netzwerken und spezifischen Konfigurationen beim Kunden kann QFS nicht für einen Erfolg der Fehlerbehebung einstehen, d.h. dass es trotz des besten Bemühens von QFS vorkommen kann, dass Fehler durch die Umsetzung des Supports beim Kunden nicht behoben werden können. Sämtliche Leistungen werden insofern als Dienstvertrag erbracht.

3. Sicherung der Leistungen

3.1 Mitwirkung des Kunden

Um größtmögliche Effizienz zu gewährleisten, verpflichtet sich der Kunde dazu, die Probleme so exakt und detailliert wie möglich darzustellen. Insbesondere sind sämtliche Fragen zur Störung so präzise wie möglich zu beantworten. Nur bei Beachtung dieser Mitwirkungsverpflichtung als vertragliche Hauptleistung kann eine frist- und ordnungsgemäße Erbringung sämtlicher Supportleistungen gewährleistet werden.

3.2 Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkungen

3.2.1 QFS haftet ohne vertragliche Beschränkung nach den gesetzlichen Vorschriften
- für Schäden, die auf einer Verletzung einer von QFS übernommenen Garantie beruhen;
- wegen Vorsatzes;
- für Schäden, die darauf beruhen, dass QFS einen Mangel arglistig verschwiegen hat;
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von QFS oder sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von QFS beruhen;
- für andere als die unter Spiegelstrich 4 aufgeführten Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von QFS oder sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von QFS beruhen;
- nach dem Produkthaftungsgesetz.

3.2.2 In anderen als den in Ziffer 3.2.1 aufgeführten Fällen ist die Haftung von QFS auf den Ersatz des vertragstypischen und vorhersehbaren Schadens beschränkt, soweit der Schaden auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Pflichten durch QFS oder durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von QFS beruht. Wesentlich sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Vertragstypisch und vorhersehbar ist ein Schaden, den QFS bei Vertragsschluss als mögliche Folge der Pflichtverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die QFS kannte oder kennen musste, hätte voraussehen müssen.

3.2.3 In anderen als den in Ziffer 3.2.1 und Ziffer 3.2.2 aufgeführten Fällen ist die Haftung wegen Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

3.2.4 Der Einwand des Mitverschuldens bleibt unberührt. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik. Die Datensicherung muss in anwendungsadäquaten Abständen erfolgen, so dass die Wiederherstellung der Daten mit vertretbarem Aufwand sichergestellt ist. Im Falle eines von QFS zu vertretenden Datenverlustes haftet QFS nur in Höhe des Aufwandes, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung und Virenabwehr entstanden wäre.

3.2.5 Die vorstehenden Bestimmungen zur Haftungsbeschränkung gelten für alle vertraglichen und außervertraglichen Schadenersatzansprüche gegen QFS unabhängig von ihrem Rechtsgrund sowie entsprechend für die Haftung von QFS auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

3.3 Urheberrecht

An sämtlichen urheberrechtsfähigen Materialien, die im Rahmen der Support- und Pflegeleistungen aus diesem Vertragsverhältnis überlassen werden, stehen QFS das Urheberrecht sowie die hieraus resultierenden Schutzrechte, Nutzungs- und Verwertungsrechte zu. Eine Einräumung von Rechten erfolgt ausschließlich in der im Lizenzvertrag vereinbarten Form. Urheberrechtsverletzungen werden von QFS zivil- und strafrechtlich verfolgt.

4. Durchführung des Vertrages

4.1 Beginn und Ende

Dieser Vertrag kommt mit der Annahme des Software Pflegevertrages durch den Kunden zu Stande. Die Grundlaufzeit beträgt ein Jahr und beginnt am Tag der Rechnungsstellung durch QFS.

4.2 Ordentliche Kündigung

Eine Kündigung zum Ende der Grundlaufzeit ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende in schriftlicher Form möglich. Sofern keine fristgemäße Kündigung erfolgt, verlängert sich das Vertragsverhältnis um jeweils ein weiteres Vertragsjahr. Eine Kündigung ist nach Ablauf der Grundlaufzeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende in schriftlicher Form möglich.

4.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht der Parteien zur Kündigung des Pflegevertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für QFS liegt insbesondere vor, wenn
- der Kunde in schwerwiegender Weise gegen die vertraglichen Vereinbarungen verstoßen hat
- und die Folgen dieses Verstoßes, insbesondere finanzielle Schäden, nicht unverzüglich und ohne ausdrückliche Aufforderung hierzu wieder gut gemacht worden sind;
- oder die Folgen der Vertragsverstöße aufgrund ihrer Art nicht wieder gut gemacht werden können
- und die außerordentliche Kündigung spätestens drei Monate nach dem Zeitpunkt erklärt worden ist, zu welchem QFS von dem Vertragsverstoß Kenntnis erlangt hat.

5. Allgemeine Bestimmungen

5.1 Rechtswahl und Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Soweit dieses auf andere Rechtsordnungen verweist, ist diese Verweisung ausgeschlossen. Das Übereinkommen über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.

Soweit die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Ort am Sitz von QFS. Dasselbe gilt, wenn eine Vertragspartei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. QFS steht es in diesen Fällen jedoch im eigenen Ermessen frei, auch am Sitz des Vertragspartners zu klagen.

5.2 Schriftform und Textform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, sowie sonstige rechtlich erhebliche Erklärungen der Parteien, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform (z.B. E-Mail oder Telefax). Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel; auf das Formerfordernis kann nur durch eine Vereinbarung in Schriftform oder Textform verzichtet werden.

5.3 Auslegung des Vertrages

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Gleiches gilt für Lücken einzelner Bestimmungen und / oder Teilen dieses Vertrages.