Quality First Software GmbH
Version 1.2 vom 5. Dezember 2007
1. Vertragliche Grundlagen
1.1 Präambel
Die Quality First Software GmbH (QFS) ist ein Unternehmen, welches
Software entwickelt und vertreibt, die ihrerseits dabei hilft, die
Qualität von Software zu überprüfen und dadurch zu erhöhen.
Der vorliegende Vertrag regelt den Support und die Pflege hinsichtlich
der vom Kunden lizensierten Produkte. Gegenbestätigungen oder
Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird hiermit
ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn die
Angebotsabgabe oder Angebotsannahme von Vertragspartnern unter dem
Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen erfolgt.
1.2 Übertragung von Rechten und Pflichten
QFS kann alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit auf
Dritte übertragen sowie Subunternehmer mit der Leistungserbringung beauftragen.
2. Inhalt der Leistungen
2.1 Support- und Pflegeleistungen
QFS erbringt für die vom Kunden lizensierten Produkte die folgenden
Support- und Pflegeleistungen:
-
Bereitstellung von bekannten Fehlerkorrekturen durch Überlassung von
verfügbaren Patches auf elektronischem Wege und zum Download über
Internet (www.qfs.de).
-
Bereitstellung von verfügbaren minor Updates (Bündelung von
mehreren Fehlerkorrekturen in einer Version) zum Download über
Internet (www.qfs.de).
-
Bereitstellung von verfügbaren medium Upgrades (Version mit
zusätzlichen / erweiterten Funktionen) zum Download über Internet
(www.qfs.de).
-
Bereitstellung von verfügbaren major Upgrades (Version mit stark
erweitertem Funktionsumfang).
-
Benachrichtigung bei Verfügbarkeit neuer minor/medium/major Updates
auf elektronischem Wege (E-Mail).
Die in Ziff. 2.1 dargestellten Pflegeleistungen umfassen nur die vom
Kunden lizensierten Produkte, nicht jedoch eventuelle neue Produkte
aus der selben Produktfamilie.
Die Einräumung von Nutzungsrechten und Lieferung der entsprechenden
Lizenzdateien für alle minor, medium und major Upgrades ist auf die
Anzahl und Art der Produkte sowie die diesen zu Grunde liegenden
Nutzungsbedingungen beschränkt, für die dieser Vertrag abgeschlossen
wurde.
2.2 Telefonischer Support
QFS stellt während der Laufzeit dieses Vertrages telefonischen Support
in folgender Form zur Verfügung: Anfragen zu einzelnen technischen
Problemen und Störungen sind jederzeit möglich. Hierzu wird vom
Kunden in der Regel eine telefonische Benachrichtigung bei QFS
hinterlassen, welche eine exakte Problembeschreibung und eine
Kategorisierung in die folgenden Prioritäts- und Fehlerstufen enthält:
-
Stufe A: System nicht lauffähig.
-
Stufe B: System eingeschränkt lauffähig.
-
Stufe C: System im wesentlichen lauffähig. Lediglich Fehler/Probleme
bei Einzelfunktionalitäten.
QFS stellt die folgenden Reaktionszeiten (telefonisch oder per E-Mail) sicher:
-
Stufe A: Reaktion innerhalb des nächsten Werktages (Montag -
Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr Ortszeit).
-
Stufe B: Reaktion innerhalb des nächsten Werktages (Montag -
Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr Ortszeit).
-
Stufe C: Reaktion innerhalb des übernächsten Werktages (Montag -
Freitag, 9:00 bis 17:00 Uhr Ortszeit).
Maßgeblich ist die Ortszeit am Sitz von QFS. Maßgeblich für Feiertage
sind die gesetzlichen Feiertagsregelungen am Sitz von QFS.
2.3 E-Mail Support
QFS leistet während der Laufzeit dieses Vertrages Support per E-Mail.
Es gelten die in Ziff. 2.2 dargestellten Fehler- und Prioritätsstufen,
bzw. die dort angegeben Reaktionszeiten.
2.4 Gegenstand der Supportleistungen
Gegenstand der Supportleistungen in Ziff. 2.2 und Ziff. 2.3 ist die
Hilfe bei Installations- oder Bedienungsproblemen und vermeintlichen
Programmfehlern. Installationsleistungen oder sonstige
Supportleistungen beim Kunden vor Ort sind nicht Gegenstand dieses
Supportvertrages.
2.5 Dienstvertrag
Aufgrund der Komplexität von Hard- und Softwareanwendungen, Netzwerken
und spezifischen Konfigurationen beim Lizenznehmer kann QFS nicht für
einen Erfolg der Fehlerbehebung einstehen, d.h. dass es trotz des
besten Bemühens von QFS vorkommen kann, dass Fehler durch die
Umsetzung des Supports beim Lizenznehmer nicht behoben werden können.
Sämtliche Leistungen werden insofern als Dienstvertrag erbracht.
2.6 Zahlungen
Sämtliche Support- und Pflegeleistungen aus diesem Vertragsverhältnis
werden mit einer jährlichen Pauschale abgegolten. Die Gebühren sind
jeweils jährlich im Voraus nach Rechnungsstellung durch QFS zur
Zahlung fällig.
3. Sicherung der Leistungen
3.1 Mitwirkung des Kunden
Um größtmögliche Effizienz zu gewährleisten, verpflichtet sich der
Kunde dazu, die Probleme so exakt und detailliert wie möglich
darzustellen. Insbesondere sind sämtliche Fragen zur Störung so
präzise wie möglich zu beantworten. Nur bei Beachtung dieser
Mitwirkungsverpflichtung als vertragliche Hauptleistung kann eine
frist- und ordnungsgemäße Erbringung sämtlicher Supportleistungen
gewährleistet werden.
3.2 Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkungen
3.2.1 Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche des Kunden - gleich
aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, soweit der Schaden
nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung
oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch QFS,
deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Erfüllung der Vertragsdurchführung überhaupt erst
ermöglicht.
3.2.2 Die Schadensersatzansprüche des Kunden beschränken sich auf die
vertragstypischen vorhersehbaren Schäden, soweit QFS, deren
gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen einfache
Fahrlässigkeit zur Last fällt.
3.2.3 Der Ausschluss bzw. die Beschränkung der Haftung gemäß Ziff.
3.2.1 und 3.2.2 gelten nicht für Ansprüche aus Produkthaftung. Sie
gelten ferner nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers
oder der Gesundheit des Kunden, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen von QFS beruhen. Sie gelten außerdem nicht, soweit
QFS den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
3.2.4 QFS bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat
insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Virenabwehr nach
dem aktuellen Stand der Technik. Die Datensicherung muss in
anwendungsadäquaten Abständen erfolgen, in der Regel jedoch einmal
täglich, so dass die Wiederherstellung der Daten mit vertretbarem
Aufwand sichergestellt ist. Im Falle eines von QFS zu vertretenden
Datenverlustes haftet QFS nur in Höhe des Aufwandes, der bei
ordnungsgemäßer Datensicherung und Virenabwehr entstanden wäre.
3.3 Verjährung
Die Verjährungsfrist beträgt
a) für Ansprüche auf Rückzahlung der Vergütung aus Rücktritt oder
Minderung ein Jahr ab Ablieferung der Software, jedoch für
ordnungsgemäß gerügte Mängel nicht weniger als drei Monate ab Abgabe
der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung;
b) bei anderen Ansprüchen aus Sach- oder Rechtsmängeln ein Jahr;
c) bei anderen Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz
vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre, beginnend ab dem Zeitpunkt, in
dem der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt
hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Die Verjährung
tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen
ein.
Bei Schadens- und Aufwendungsersatz in den nachfolgenden Fällen gelten
jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen: Ansprüche aus
Produkthaftung; Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, Körpers
oder der Gesundheit des Lizenznehmers, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen von QFS beruhen.
3.4 Urheberrecht
An sämtlichen urheberrechtsfähigen Materialien, die im Rahmen der
Support- und Pflegeleistungen aus diesem Vertragsverhältnis überlassen
werden, stehen QFS das Urheberrecht sowie die hieraus resultierenden
Schutzrechte, Nutzungs- und Verwertungsrechte zu. Eine Einräumung von
Rechten erfolgt ausschließlich in der im Lizenzvertrag vereinbarten
Form. Urheberrechtsverletzungen werden von QFS zivil- und
strafrechtlich verfolgt.
4. Durchführung des Vertrages
4.1 Beginn und Ende
Dieser Vertrag kommt mit der Annahme des Software Pflegevertrages
durch den Kunden zu Stande. Die Grundlaufzeit beträgt ein Jahr und
beginnt am Tag der Rechnungsstellung durch QFS. Eine Kündigung zum
Ende der Grundlaufzeit ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten
zum Monatsende in schriftlicher Form möglich. Sofern keine fristgemäße
Kündigung erfolgt, verlängert sich das Vertragsverhältnis um jeweils
ein weiteres Vertragsjahr. Eine Kündigung ist nach Ablauf der
Grundlaufzeit jederzeit mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum
Monatsende in schriftlicher Form möglich.
4.2 Außerordentliche Kündigung
Dieser Vertrag kann von QFS außerordentlich gekündigt werden, wenn ein
Abwarten bis zur ordnungsgemäßen Vertragsbeendigung nicht
zumutbar ist. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
-
der Kunde in schwerwiegender Weise gegen die vertraglichen
Vereinbarungen verstoßen hat
-
und die Folgen dieses Verstoßes, insbesondere finanzielle Schäden,
nicht unverzüglich und ohne ausdrückliche Aufforderung hierzu wieder
gut gemacht worden sind;
-
oder die Folgen der Vertragsverstöße aufgrund ihrer Art nicht wieder
gut gemacht werden können
-
und die außerordentliche Kündigung spätestens drei Monate nach dem
Zeitpunkt erklärt worden ist, zu welchem QFS von
dem Vertragsverstoß Kenntnis erlangt hat.
5. Allgemeine Bestimmungen
5.1 Rechtswahl und Gerichtsstand
Diese AGB unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Soweit dieses
auf andere Rechtsordnungen verweist, ist diese Verweisung
ausgeschlossen. Das Übereinkommen über den internationalen Warenkauf
(CISG) wird ausgeschlossen.
Soweit die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind,
ist ausschließlicher Gerichtsstand für beide Seiten der Ort am Sitz
von QFS. Dasselbe gilt, wenn eine Vertragspartei keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat. QFS steht es in diesen Fällen jedoch im
eigenen Ermessen frei, auch am Sitz des Vertragspartners zu klagen.
5.2 Schriftform und Textform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages, sowie sonstige rechtlich erhebliche Erklärungen der
Parteien, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder Textform (z.B. E-Mail oder Telefax).
Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel; auf das Formerfordernis kann nur durch eine
Vereinbarung in Schriftform oder Textform verzichtet werden.
5.3 Auslegung des Vertrages
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig, unwirksam oder
undurchführbar sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der anderen
Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden in einem solchen Fall
einvernehmlich die weggefallene oder lückenhafte Bestimmung durch eine
andere rechtswirksame ersetzen, die den Zweck der weggefallenen
Bestimmung möglichst erfüllt.
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